Eine Immobilie zu kaufen ist oft die Erfüllung eines Lebenstraums. Aber es ist auch eine finanzielle Verpflichtung, die gründlich überlegt sein sollte. Während die meisten Käufer sich dessen bewusst sind, machen einige manchmal die Erfahrung, dass voreilige Entscheidungen teuer werden können. Das ist die unerfreuliche Erfahrung, die Martin* gemacht hat, und wir werden Ihnen seine Geschichte erzählen. (*Name geändert).
Martin sucht eine Wohnung zum Kauf. Nachdem er das vermeintlich perfekte Objekt entdeckt hat, vereinbart er eine Besichtigung mit einem Makler, der ihn diskret unter Druck setzt, indem er darauf hinweist, dass diese Art von Immobilie schnell verkauft wird. Von den vorgebrachten Argumenten überzeugt, unterschreibt Martin daraufhin einen Vertrag, den er nur flüchtig liest, ohne das volle Ausmass zu erfassen.
Einige Tage später bittet Martin um eine zweite Besichtigung der Wohnung in Begleitung seiner Partnerin. Doch die Haltung des Maklers hat sich geändert. Er wirkt ungeduldig und antwortet ausweichend auf die gestellten Fragen. Das Paar entscheidet sich daraufhin, vom Kauf zurückzutreten – und genau an dieser Stelle nimmt die Geschichte eine andere Wendung.
Obwohl er nichts bestätigt und keine Zustimmung gegeben hat, erhält Martin eine Vorladung beim Notar. Fassungslos wendet er sich an den Makler und teilt ihm mit, dass er nicht mehr an der Wohnung interessiert ist. Daraufhin bekommt er jedoch eine saftige Rechnung: Man verlangt 1% des besichtigten Immobilienwerts als « Bearbeitungsgebühr ».
Wie kann es zu einer solchen Situation kommen? Die Antwort liegt in den Vertragsklauseln, den Martin unterschrieben hat und den er genauer hätte lesen sollen.
Glücklicherweise handeln die meisten Makler nicht auf diese Weise, und nicht alle Verträge enthalten versteckte Klauseln. Es sei auch darauf hingewiesen, dass der Käufer, abgesehen von einer Reservierungsvereinbarung bei einer Kaufentscheidung, nicht verpflichtet ist, einen Vertrag mit dem Makler zu unterzeichnen, da dieser vom Verkäufer bezahlt wird.